Mutter geht es heute erstaunlich gut.
Auf ihrem Nachttisch habe ich mehrere Medikamente entdeckt, die sie früher nicht hatte. Offensichtlich haben die Ärzte im Krankenhaus doch noch etwas gefunden, was wenigstens für eine Weile helfen wird. Zu heilen ist die Krankheit nicht.
Ich möchte die Schwestern nicht fragen, da sie mir ja "eigentlich" keine Auskunft geben dürfen. Auskunft bekommt nach deutschem Recht nur der Patient selbst oder sein gesetzlicher Vertreter: bei nicht volljährigen Kindern die Eltern, bei Volljährigen mit eingeschränkten geistigen Fähigkeiten der gesetzliche Vertreter. Alles das bin ich ja nicht.
Die Sozialarbeiterin des Krankenhauses hat für Mutter einen Kurzzeitpflegeplatz gefunden, der anschließend in einen Heimplatz übergeht. Das Heim befindet sich nur eine Haltestelle von Mutters Wohnung entfernt.
Die Söhne möchten die Wohnung schnellstens kündigen, das ist auch die einzig vernünftige Lösung, denn in die Wohnung zurückgekehrt ginge es Mutter innert eines Monates wieder genauso übel wie vergangenen Freitag.
- Ob in einem solchen Fall die Kündigungsfrist eingehalten werden muss? Jedenfalls stünde die Wohnung in der Studentenstadt mit chronischer Wohnungsnot sicherlich nicht lange leer.
Und in welchem Krankenhaus liegt Mutter? In dem selben Krankenhaus und auf derselben Station, wo ich war.
Wir werden sehen.
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